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Hotel Pension Altstadtperle
Inh. Nadja Alisch
Gohliser Str. 17-19
01159 Dresden
Telefon: 0351 - 4100177
eMail: info@altstadtperle.de
St.-Nr. 203/200/03025
Sämtliche Daten, Texte, Bilder sind Eigentum von Hotel Pension Altstadtperle. Jegliche Verwendung privater, informeller oder kommerzieller Art ist nur mit unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung gestattet. Inhaltlich Verantwortlicher gem. §5 Telemediengesetz (TMG): Nadja Alisch
Webdesign und Webmaster: Heiko Nietsch, Dresden, heiko.nietsch@gmx.de
Videoproduktion: GS1film Filmproduktion Dresden, Martin Zech www.gs1film.de
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB )
1. Abschluss des Vertrages
1.1. Der Vertrag ist unter Zugrundelegung dieser Geschäftsbedingungen abgeschlossen, sobald das/die Zimmer, Räume, Flächen, sonstige Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt wird / werden. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde. Soweit zeitlich noch möglich, wird das Hotel Reservierungen dem Gast schriftlich bestätigen und um Rückbestätigung des Gastes bitten. Werden vom Hotel erbetene Vorauszahlungen nicht zum gefragten Termin geleistet, wird die getroffene Vereinbarung gegenstandslos.
1.2. Ist der Besteller Vollkaufmann, so haftet er selbst für alle vertraglichen Verpflichtungen neben den von ihm angemeldeten Gästen/ Teilnehmern.
1.3. Bei Anmeldung von mehreren Personen , insbesondere von Gruppen-, Reise-, Seminar- und Konferenzveranstaltern sollen Teilnehmerlisten dem Hotel bis 3 Tage vor Ankunft bzw. Veranstaltungsbeginn zur Verfügung stehen.
1.4. Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast und für den Hotelier dann verbindlich, wenn der Gast nicht umgehend nach Erhalt der Reservierungsbestätigung ausdrücklich widerspricht.
1.5. Die Überlassung von Räumen oder Flächen begründet ein Mietverhältnis. Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Genehmigung des Hotels.
2. Bereitstellung und Abreise
2.1. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, es sei denn die Buchung wurde mit einer Kreditkartengarantie versehen .
2.2. Ein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer bzw. Räumlichkeiten besteht nicht. Sind in der Buchungsbestätigung bestimmte Zimmer zugesagt, sind diese aber nicht verfügbar, so kann das Hotel gleichwertigen Ersatz im Haus zur Verfügung stellen. Weitergehende Ansprüche des Gastes sind ausgeschlossen.
2.3. Eine Unter- oder Weitervermietung der Zimmer ist ausgeschlossen. Die Belegung der Zimmer mit mehr als der gebuchten Personenanzahl bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
2.4. Der Gast ist verpflichtet, sich bei der Anreise auszuweisen, ggf. eine entsprechende Sicherheitsleistung an der Rezeption zu hinterlegen und den polizeilichen Meldeschein vollständig mit seinen persönlichen Angaben auszufüllen und zu unterschreiben.
2.5. Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegebenenfalls gegen Berechnung mitgebracht werden.
2.6. Die Abreise muss am Abreisetag spätestens bis 11:00 Uhr erfolgen; zu diesem Zeitpunkt muss das Zimmer geräumt sein. Die Inanspruchnahme des Zimmers nach 11:00 Uhr am Abreisetag kann das Hotel im Falle der Inanspruchnahme bis 16 Uhr mit dem Tageszimmerpreis (Logispreis / Listenpreis) und ab 16 Uhr mit dem vollen Übernachtungspreis für das Zimmer berechnen. Der Gast verpflichtet sich zur Zahlung dieses zusätzlichen Entgelts.
2.7. Eine Verlängerung des Aufenthaltes über den im Hotelaufnahmevertrag vereinbarten Zeitraum hinaus ist nur nach vorheriger rechtzeitiger Absprache mit der Rezeption möglich. Diese Absprache soll vor Ablauf der Hälfte des Aufenthaltszeitraumes erfolgen und bedarf der schriftlichen Bestätigung durch die Rezeption. Die schriftliche Bestätigung gilt als Vertragsverlängerung im Sinne des Hotelaufenthaltsvertrages. Ein Anspruch auf eine Verlängerung besteht grundsätzlich nicht.
3. Leistungen, Preise
3.1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung und aus der Ausschreibung im Prospekt.
3.2.. Eine Rückvergütung oder Minderung für vereinbarte, aber nicht in Anspruch genommene Leistungen ist ausgeschlossen.
3.3. Verbindlichkeit von Angeboten:
3.3.1. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.4.. Ändert sich nach Vertragsabschluß die gesetzliche Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend.
3.4.1. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben. Der Preis könnte vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
3.5. Bei Veranstaltungen, die über die vereinbarte Zeit hinausgehen, wird ein Dienstleistungszuschlag pro Mitarbeiter erhoben, der auf der Basis Stundenlohn + Nebenkosten+ ggf. Nachtarbeitszuschlag berechnet wird.
4. Zahlung
4.1. Der im Rahmen der Reservierung vereinbarte Preis kann bei Anreise verlangt werden, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
4.2. Bei Aufenthalten von mehr als 3 Tagen behält sich das Hotel vor, eine Zwischenrechnung zu stellen.
4.3. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherungsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Soweit keine Vorauszahlungen zu leisten sind, werden alle Forderungen des Hotels bei der Abreise des Gastes fällig und sind im Hotel zu erfüllen.
4.4. Erfüllungsort für diese Verpflichtungen bleibt daher der Sitz des Hotels auch dann, wenn etwa aufgrund besonderer Vereinbarungen die Forderungen kreditiert und/ oder aufgrund besonderer Rechnungsstellung und Vereinbarungen erst später fällig werden.
5. Stornierung
5.1. Reservierungen sind für die Vertragspartner verbindlich. Für eine Stornierung von reservierten Zimmern und/oder Leistungen gelten die nachfolgend genannten Bedingungen. Die Zahlungsverpflichtung des Gastes beim Hotelaufnahmevertrag reduziert sich dabei nicht um die tatsächlich ersparten Aufwendungen des Hotels, sondern nach Maßgabe dieser Bedingungen. Auf Ziffer 2.3 dieser Bedingungen wird verwiesen. Eine teilweise Stornierung von reservierten Zimmern und/oder Leistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
5.2. Für Reservierungen bis 10 Übernachtungen außerhalb von Messe- und Sonderzeiträumen ist eine kostenfreie Stornierung bis 2 Tage vor dem Beginn des Leistungszeitraums (geplante Anreise) möglich. Im Falle einer späteren Stornierung reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Gastes auf 80 % des Wertes der bestellten Leistungen, bei reinen Übernachtungen auf 80 % des Übernachtungspreises. Nimmt der Gast die Leistung nicht in Anspruch, ohne eine schriftliche Stornierung einzureichen, reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Gastes auf 80 % des Wertes der bestellten Leistungen, bei reinen Übernachtungen auf 80 % des Übernachtungspreises. Die Reduzierungen verstehen sich vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 5.8.
5.3. Für Reservierungen zwischen 11 bis 20 Übernachtungen oder Reservierungen für Messe- und Sonderzeiträumen ist eine kostenfreie Stornierung bis 14 Tage vor dem Beginn des Leistungszeitraums (geplante Anreise) möglich. Im Falle einer Stornierung bis 7 Tage vor Ankunft reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Gastes auf 60 % des Übernachtungspreises für das Gesamtkontingent. Im Falle einer Stornierung ab 6 Tage vor Ankunft beträgt die Zahlungsverpflichtung des Gastes 80 % des Übernachtungspreises für das Gesamtkontingent. Eine Reduzierung der Zimmeranzahl von 10% des Gesamtvolumens ist noch bis 2 Tage vor Anreise möglich. Die Reduzierungen verstehen sich vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 5.8.
5.4. Für Reservierungen zwischen 21 bis 50 Übernachtungen ist eine kostenfreie Stornierung bis 50 Tage vor dem Beginn des Leistungszeitraums (geplante Anreise) möglich. Im Falle einer Stornierung bis 30 Tage vor Ankunft reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Gastes auf 60 % des Übernachtungspreises für das Gesamtkontingent. Im Falle einer Stornierung ab 29 Tage vor Ankunft beträgt die Zahlungsverpflichtung des Gastes 80 % des Übernachtungspreises für das Gesamtkontingent. Eine Reduzierung der Zimmeranzahl von 10% des Gesamtvolumens ist noch bis 7 Tage vor Anreise möglich. Die Reduzierungen verstehen sich vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 5.8.
5.5. Für Reservierungen zwischen 51 bis 100 Übernachtungen ist eine kostenfreie Stornierung bis 90 Tage vor dem Beginn des Leistungszeitraums (geplante Anreise) möglich. Im Falle einer Stornierung bis 50 Tage vor Ankunft reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Gastes auf 60 % des Übernachtungspreises für das Gesamtkontingent. Im Falle einer Stornierung ab 49 Tage vor Ankunft beträgt die Zahlungsverpflichtung des Gastes 80 % des Übernachtungspreises für das Gesamtkontingent. Eine Reduzierung der Zimmeranzahl von 10% des Gesamtvolumens ist noch bis 21 Tage vor Anreise möglich. Die Reduzierungen verstehen sich vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 5.8.
5.6. Für Reservierungen über 100 Übernachtungen erfolgt eine individuelle Absprache.
5.7. Für Hotelarrangements mit Zusatzleistungen ist eine kostenfreie vollständige Stornierung bis 10 Tage vor dem vereinbarten Beginn des Leistungszeitraums möglich. Im Falle einer Stornierung ab 7 Tage vor dem vereinbarten Beginn des Leistungszeitraums beträgt die Zahlungsverpflichtung des Gastes 80 % des vereinbarten Arrangementpreises. Nimmt der Gast die Leistung nicht in Anspruch, ohne eine schriftliche Stornierung einzureichen, reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Gastes auf 80 % des Wertes des vereinbarten Arrangementpreises. Die Reduzierungen verstehen sich vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 5.8.
5.8. Das Hotel wird sich bemühen, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben. Gelingt dem Hotel eine erneute Vermietung des Zimmers für den vereinbarten Leistungszeitraum, so reduziert sich die nach Ziffern 5.2 bis 5.4 bestehende Zahlungspflicht auf den Betrag, um den die Summe aus der fortbestehenden Zahlungsverpflichtung den Erlös aus der anderweitigen Vermietung den mit dem Gast vereinbarten Preis übersteigt. Eine Reduzierung ist maximal bis zur Höhe der ursprünglichen Zahlungsverpflichtung möglich.
5.9. Für vereinbarte Veranstaltungen und die Bereitstellung von Räumlichkeiten haben folgende Abbestellungsfristen Gültigkeit:
5.9.1 Abbestellung vor Veranstaltungsbeginn über 30 Tage: vollständige kostenfreie Stornierung ist möglich
5.9.2 Abbestellung vor Veranstaltungsbeginn bis 10 Tage: Reduzierung um maximal 20% des vereinbarten Gesamt-Leistungsumfanges ist kostenfrei möglich
5.9.3 danach: Berechnung der Bereitstellungskosten zuzüglich Ersatz von 80 % des entgangenen Umsatzes(Speisen), falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenanzahl
6. Rücktritt des Hotels
6.1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Macht das Hotel von einem Rücktrittsrecht Gebrauch, bietet es Ersatzleistung zu gleichen Konditionen an. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks gebucht werden sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
7. Haftung
7.1. Die Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Hotelier in vollem Umfange für durch sie selbst oder ihre Gäste verursachte Schäden.
7.2. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Gast überlassenen Räume berechtigt das Hotel zur fristlosen Aufhebung des Vertragsverhältnisses, ohne dass hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird.
7.3. Wird der Hotelier durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist der Hotelier dem Auftraggeber verpflichtet, sich um die anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.
7.4. Das Hotel haftet gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen des BGB (bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, maximal 1.500,-EUR). Die Haftung des Hotels ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, in denen der Gast Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Für Geld und Wertsachen wird gem. §701BGB nur bis zum Betrag von 750,-EUR gehaftet.
7.5. Soweit das Hotel für den Veranstalter Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
7.6. Das Hotel haftet für:
7.6.1. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
7.6.2. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen des Hotels.
7.7. Das Hotel haftet nicht für die Leistungen der vermittelten Hotels (Kooperationspartner des Hotels)
7.8. Der Gast/ Veranstalter ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schaden gering zu halten. Der Gast / Veranstalter ist besonders verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Hotelleitung mitzuteilen. Kommt der Gast diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
8. Allgemeine Hinweise
8.1. Tiere dürfen von den Gästen nur nach vorheriger Zustimmung der Hotelleitung und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. In öffentliche Räume wie Frühstücksrestaurant, etc. dürfen Tiere nicht mitgenommen werden.
8.2. Weckaufträge wird das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt erledigen. Schadenersatzansprüche aus fehlerhafter Erfüllung sind jedoch ausgeschlossen.
8.3. Auskünfte aller Art werden nach bestem Wissen erteilt, jedoch ohne Gewähr.
8.4. Fundsachen (liegengebliebene Sachen) werden nur auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer 6-monatigen Aufbewahrung. Nach diesem Zeitraum werden die Gegenstände verwertet.
8.5. Nachrichten, Post und Wertsendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
8.6. Transport- Bei der unentgeltlichen Beförderung von Personen und Gepäck ist die Haftung des Hotels für Personen- und Sachschäden auf die gesetzliche KfZ- Versicherung beschränkt. Für Verluste und Verzögerungen ist eine Haftung gänzlich ausgeschlossen.
9. Allgemein
9.1 Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
9.2 Mündliche Abreden werden erst dann wirksam, wenn sie vom Hotelier schriftlich bestätigt worden sind.
9.3. Gerichtsstand: Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Gerichtes am Betriebsort vereinbart.
9.4. Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine ihr möglichst nahe kommende gültige Regelung.
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